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Rechtsanwalt und Notar • Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. iur. Klaur-R. Wagner, Wiesbaden


Risiko beim Bauträgervertrag

(FINANZtest Nr. 2/2002, Seite 65)

Bauunternehmer haben seit dem Jahr 2000 einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen. Wird mit einem Bauträgervertrag gebaut, kann der Auftraggeber das gezahlte Geld verlieren, wenn das Bauunternehmen Pleite geht. Einen Ausweg kennt der Wiesbadener Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus-Rudolf Wagner.

FINANZtest: Muss jetzt jeder Häuslebauer ums Geld bangen?

Wagner: Nein. Problematisch ist nur der Bauträgervertrag. Dieses Vertragsmodell wird oft gewählt, wenn Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser errichtet werden. Hier hat das Unternehmen alles in der Hand. Der Bauträger überträgt das Eigentum am Gebäude und Baugrund erst nach Fertigstellung, bekommt aber schon vorher Abschlagszahlungen.

FINANZtest: Wo liegt die Gefahr?

Wagner: Auftraggeber zahlen meist bereits während des Baus Abschläge für den Grundstücksanteil und die errichtete Bausubstanz. Wird der Bauträger während der Bauzeit insolvent, gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung. Dieser Gefahr hatte der Gesetzgeber eigentlich vorgebeugt und bestimmt, dass etwa Bauträger, die Abschlagszahlungen entgegennehmen, aber erst später Eigentum übertragen, für alle Zahlungen Sicherheiten stellen müssen. Geschehen kann das etwa durch eine Bürgschaft. Durch eine neue Verordnung des Bundesjustizministeriums darf jetzt aber in vielen Fällen auf solche Sicherheiten verzichtet werden. Im Fall einer Unternehmenspleite sind dann die Abschläge weg.

Das Eigentum am Grund und am mitunter noch nicht fertiggestellten Gebäude bekommt der Erwerber nur mühsam im Insolvenzverfahren. Will er den Bau dann fertigstellen lassen, fallen meist Mehrkosten an, weil ein anderes Unternehmen beauftragt werden muss.
Über solche Probleme bei fehlenden Abschlagszahlungssicherheiten müssten Notare beim Abschluss der Verträge aber belehren.

FINANZtest: Was können Kunden tun?

Wagner: Sie sollten bei Beurkundung des Vertrags trotz Verordnung eine Sicherheit stellt. Diese muss nicht genau der Höhe der Abschlagsummen entsprechen. Sinnvoll ist etwa eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von zumindest 10 Prozent des "Kaufpreises". Die Sicherung sollte ausdrücklich dafür bestimmt sein, Mehrkosten zur Fertigstellung eines stecken gebliebenen Bauvorhabens bei einem Wechsel des Unternehmens abzusichern. Seriöse Bauträger dürften davon nicht überfordert sein und sollten sich auf diesen Wunsch einlassen.