Presse
Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. iur. Klaur-R. Wagner, Wiesbaden
Risiko beim Bauträgervertrag
(FINANZtest Nr. 2/2002, Seite 65)
Bauunternehmer
haben seit dem Jahr 2000 einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen.
Wird mit einem Bauträgervertrag gebaut, kann der Auftraggeber
das gezahlte Geld verlieren, wenn das Bauunternehmen Pleite geht.
Einen Ausweg kennt der Wiesbadener Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus-Rudolf
Wagner.
FINANZtest: Muss jetzt jeder
Häuslebauer ums Geld bangen?
Wagner: Nein. Problematisch
ist nur der Bauträgervertrag. Dieses Vertragsmodell wird oft
gewählt, wenn Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser
errichtet werden. Hier hat das Unternehmen alles in der Hand. Der
Bauträger überträgt das Eigentum am Gebäude und
Baugrund erst nach Fertigstellung, bekommt aber schon vorher Abschlagszahlungen.
FINANZtest: Wo liegt die Gefahr?
Wagner: Auftraggeber zahlen
meist bereits während des Baus Abschläge für den Grundstücksanteil
und die errichtete Bausubstanz. Wird der Bauträger während
der Bauzeit insolvent, gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung.
Dieser Gefahr hatte der Gesetzgeber eigentlich vorgebeugt und bestimmt,
dass etwa Bauträger, die Abschlagszahlungen entgegennehmen, aber
erst später Eigentum übertragen, für alle Zahlungen
Sicherheiten stellen müssen. Geschehen kann das etwa durch eine
Bürgschaft. Durch eine neue Verordnung des Bundesjustizministeriums
darf jetzt aber in vielen Fällen auf solche Sicherheiten verzichtet
werden. Im Fall einer Unternehmenspleite sind dann die Abschläge
weg.
Das Eigentum am Grund und am mitunter noch nicht fertiggestellten
Gebäude bekommt der Erwerber nur mühsam im Insolvenzverfahren.
Will er den Bau dann fertigstellen lassen, fallen meist Mehrkosten
an, weil ein anderes Unternehmen beauftragt werden muss.
Über solche Probleme bei fehlenden Abschlagszahlungssicherheiten
müssten Notare beim Abschluss der Verträge aber belehren.
FINANZtest: Was können
Kunden tun?
Wagner: Sie sollten bei Beurkundung
des Vertrags trotz Verordnung eine Sicherheit stellt. Diese muss nicht
genau der Höhe der Abschlagsummen entsprechen. Sinnvoll ist etwa
eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von zumindest
10 Prozent des "Kaufpreises". Die Sicherung sollte ausdrücklich
dafür bestimmt sein, Mehrkosten zur Fertigstellung eines stecken
gebliebenen Bauvorhabens bei einem Wechsel des Unternehmens abzusichern.
Seriöse Bauträger dürften davon nicht überfordert
sein und sollten sich auf diesen Wunsch einlassen.