Presse

Rechtsanwalt und Notar • Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. iur. Klaur-R. Wagner, Wiesbaden


Durch die Hintertür

(Capital Nr. 23/2001, Seite 86)

Hausbau. Schlittern Bauträger in die Pleite, riskieren ihre Kunden bereits gezahlte Abschlagszahlungen. Umsichtige Bauherren sichern sich durch Bürgschaften ab.

Bauträger erfüllen Träume. Sie errichten fast 90 Prozent aller neu gebauten Eigenheime - schätzen Experten. Doch oft entwickelt sich zum Alptraum, was vielversprechend begann: Insolvenzen sind in der Branche häufig, und die Folgen oft auch für die Erwerber katastrophal. Vielen fehlt das Geld, um eine halbfertige Immobilie von anderen Unternehmen vollenden zu lassen meist sind bereits geleistete Abschlagszahlungen verloren.

Mit dieser Unsicherheit werden Bauherren auch weiterhin leben müssen, obwohl die Bundesregierung den Paragraph 632a neu ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schrieb und sich dafür von Verbraucherschützern feiern ließ. Danach hätten Bauträger alle erhaltenen Abschlagszahlungen - anders als bisher - durch Bankbürgschaften sichern müssen.

Doch die Branche protestierte, diese Verpflichtung würde den Kreditrahmen zahlreicher Unternehmen sprengen. Ihr Einwand hatte Erfolg: Das Bundesjustizministerium erließ eilig eine "Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen". Die neue BGB-Vorschrift wurde so für Bauträgerverträge faktisch außer Kraft gesetzt, der Beschluß des Parlaments ignoriert. Stattdessen bleibt es bei der ursprünglichen Regelung der Makler- und Bauträgerverordnung: Abschläge können weiter eingefordert werden, ohne daß ein Unternehmen Sicherheiten bieten muß.

Für den Wiesbadener Notar und Rechtsanwalt Klaus Wagner ist das ein unhaltbarer Zustand: "Die Käufer stehen nun wieder schutzlos dar." Seiner Meinung nach verstößt die Rücknahme per Verordnung zudem gegen Europäisches Recht. "Sobald die Gerichte dieser Auffassung zustimmen, sind zig Verträge in diesem Punkt ungültig", sagt Wagner. Das bedeutet: Bauherren können bereits gezahlte Abschläge zurückfordern oder auf nachträglichen Bankbürgschaften bestehen.

Solche Sicherheiten sollten Bauherren ohnehin einfordern, solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. "Zur Absicherung von Mehrkosten, die im Falle der Insolvenz entstehen, könnte sich die Bürgschaft auf etwa zehn Prozent des Kaufpreises belaufen", sagt Wagner. Das sei meist ein ausreichender Grundstock, um die Immobilie von anderen Firmen fertig stellen zu lassen. Notfalls muß der Bauherr einen Teil der Kosten für die Bankbürgschaft - in der Regel etwa ein Prozent des Betrages selbst zahlen.

Auf Hilfe von Notaren können Bauherren nicht hoffen, nur wenige weisen bei Vertragsabschluß auf die unklare Rechtslage hin. Bauherren müssen selbst nach zusätzlichen Sicherheiten verlangen.