Presse
Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. iur. Klaur-R. Wagner, Wiesbaden
Durch die Hintertür
(Capital Nr. 23/2001, Seite 86)
Hausbau.
Schlittern Bauträger in die Pleite, riskieren ihre Kunden bereits
gezahlte Abschlagszahlungen. Umsichtige Bauherren sichern sich durch
Bürgschaften ab.
Bauträger erfüllen Träume. Sie errichten
fast 90 Prozent aller neu gebauten Eigenheime - schätzen Experten.
Doch oft entwickelt sich zum Alptraum, was vielversprechend begann:
Insolvenzen sind in der Branche häufig, und die Folgen oft auch
für die Erwerber katastrophal. Vielen fehlt das Geld, um eine
halbfertige Immobilie von anderen Unternehmen vollenden zu lassen
meist sind bereits geleistete Abschlagszahlungen verloren.
Mit dieser Unsicherheit werden Bauherren auch weiterhin
leben müssen, obwohl die Bundesregierung den Paragraph 632a neu
ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schrieb und sich dafür
von Verbraucherschützern feiern ließ. Danach hätten
Bauträger alle erhaltenen Abschlagszahlungen - anders als bisher
- durch Bankbürgschaften sichern müssen.
Doch die Branche protestierte, diese Verpflichtung würde
den Kreditrahmen zahlreicher Unternehmen sprengen. Ihr Einwand hatte
Erfolg: Das Bundesjustizministerium erließ eilig eine "Verordnung
über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen".
Die neue BGB-Vorschrift wurde so für Bauträgerverträge
faktisch außer Kraft gesetzt, der Beschluß des Parlaments
ignoriert. Stattdessen bleibt es bei der ursprünglichen Regelung
der Makler- und Bauträgerverordnung: Abschläge können
weiter eingefordert werden, ohne daß ein Unternehmen Sicherheiten
bieten muß.
Für den Wiesbadener Notar und Rechtsanwalt Klaus
Wagner ist das ein unhaltbarer Zustand: "Die Käufer stehen
nun wieder schutzlos dar." Seiner Meinung nach verstößt
die Rücknahme per Verordnung zudem gegen Europäisches Recht.
"Sobald die Gerichte dieser Auffassung zustimmen, sind zig Verträge
in diesem Punkt ungültig", sagt Wagner. Das bedeutet: Bauherren
können bereits gezahlte Abschläge zurückfordern oder
auf nachträglichen Bankbürgschaften bestehen.
Solche Sicherheiten sollten Bauherren ohnehin einfordern,
solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. "Zur
Absicherung von Mehrkosten, die im Falle der Insolvenz entstehen,
könnte sich die Bürgschaft auf etwa zehn Prozent des Kaufpreises
belaufen", sagt Wagner. Das sei meist ein ausreichender Grundstock,
um die Immobilie von anderen Firmen fertig stellen zu lassen. Notfalls
muß der Bauherr einen Teil der Kosten für die Bankbürgschaft
- in der Regel etwa ein Prozent des Betrages selbst zahlen.
Auf Hilfe von Notaren können Bauherren nicht hoffen,
nur wenige weisen bei Vertragsabschluß auf die unklare Rechtslage
hin. Bauherren müssen selbst nach zusätzlichen Sicherheiten
verlangen.