PresseRechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Steuern/Beteiligungsprodukte Abschreibungen abschreiben?(Magazin Finanzen Oktober 2001, Seite 142-145)
"Was waren das noch für Zeiten." Dietmar Vogelsang und Klaus-R. Wagner denken mit einer Spur Wehmut an die Jahre vor 1999. Im Wiesbadener Caféhaus Havanna am Markt diskutieren der Sachverständige für Kapitalanlagen aus Bad Hornburg und der Wiesbadener Rechtsanwalt auf Einladung von FINANZEN die Perspektiven Geschlossener Fonds. "Noch vor drei Jahren hatten Anleger Abschreibungsmöglichkeiten von bis zu 200 Prozent auf ihr eingesetztes Kapital, wenn sie es in Immobilien, Schiffe oder Flugzeuge investierten", erinnert sich Vogelsang. Besonders für Spitzenverdiener waren die Beteiligungsprodukte lukrativ: Hohe Verlustzuweisungen reduzierten ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich und garantierten ihnen eine sofortige Steuerrückerstattung. "Unter dem Strich konnten jährliche Nachsteuerrenditen von bis zu 15 Prozent auf das tatsächlich eingesetzte Kapital erwirtschaftet werden - immer vorausgesetzt, daß der Fonds solide konzipiert und gemanagt wurde", resümiert Rechtsanwalt Wagner. Vergangenheit. Das nostalgische Ambiente des Caféhauses
ist Spiegelbild für den verblassenden Glanz der Initiatoren-Zunft.
Neue Steuergesetze - die "Mindestbesteuerung" und der sogenannte
Fallenstellerparagraph 2b sorgten für gravierende Einschnitte.
Die Änderungen im Einkommensteuerrecht sollten verhindern, daß
sich Spitzenverdiener durch Steuersparmodelle künstlich arm rechnen:
Seit 1999 dürfen Verlustzuweisungen nur noch bis zu einem Betrag
von 100 000 Mark (Verheiratete 200 000 Mark bei Zusammenveranlagung)
mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten - zum Beispiel aus nichtselbstständiger
Tätigkeit - verrechnet werden. Durch die Fonds-Nebenkosten sparen Anleger SteuernDie Initiatoren haben sich zwischenzeitlich auf die Vorgaben aus Berlin eingestellt. Vor allem für Spitzenverdiener können sich einzelne Beteiligungsmodelle immer noch lohnen (siehe Beispielrechnung Kasten Seite 144). Statt aggressiv mit hohen Verlustzuweisungen zu werben, setzen Geschlossene Fonds nun verstärkt auf den Rentabilitäts-Aspekt. Ob sie dabei wie im Vorjahr 20 Milliarden Mark bei den Anlegern einsammeln können, ist fraglich. Denn das Jahresendgeschäft im vierten Quartal - die umsatzstärkste Zeit der Steuerspar-Branche wird von rechtlichen Unsicherheiten überschattet. Anleger, die überhastet ein Beteiligungsprodukt kaufen, gehen in diesem Jahr ein besonders hohes Risiko ein. Auf der Kippe steht ein beliebter Trick, mit dem es
die Initiatoren in den vergangenen Jahren schafften, jährliche
Anfangsverluste von bis zu 50 Prozent auszuweisen: Die Anbieter senkten
den Anschaffungspreis für den gezeichneten Fondsanteil und erhöhten
im Gegenzug die Nebenkosten. Diese so genannten weichen Kosten - Zusatzkosten
wie das Disagio bei einer Kreditfinanzierung oder Aufwendungen, die
der Fonds selbst verursacht, wie Vertriebsprovisionen, Mietgarantien
und Treuhandleistungen - betragen oft bis zu 25 Prozent des eingesetzten
Kapitals. Anleger konnten diese Ausgaben als Werbungskosten von den
Mieteinkünften absetzen - und so ihre Steuerlast senken. Je höher
die Nebenkosten, desto üppiger war der anfängliche Steuerspareffekt.
Ein Kniff, den die Finanzämter bisher anerkannten. Was sich zunächst harmlos anhört, hätte für Anleger verheerende Folgen: "Die anfängliche steuerliche Verlustzuweisung würde dann in vielen Fällen fast auf null sinken", erklärt Steuerexperte Vogelsang. Bei vielen Beteiligungsmodellen, die in früheren Jahre konzipiert wurden und zum Teil auch heute noch zum Verkauf stehen, müsse der Steuervorteil neu berechnet werden. "Initiatoren müssen Anlegern künftig hohe Renditen, ein realistisches Inflations-Szenario und ein Konzept für den späteren Verkauf der Fondsobjekte bieten", sagt Wagner. Im Oktober werden die Steuerbehörden von Bund und Ländern entscheiden, wie die Sachbearbeiter in den Finanzämtern vor Ort mit den BFH-Urteilen umgehen sollen. Die Finanzverwaltung dürfte dann entweder einen so genannten Nichtanwendungserlaß verfügen oder den Vollzug der Urteile in der Praxis anordnen. "Wer Anteile eines Geschlossenen Fonds zeichnen will, um mit Hilfe der Verlustzuweisungen Steuern zu sparen, sollte in jedem Fall bis zu diesem Termin abwarten", rät Vogelsang. Lediglich eine Sparte der Beteiligungsprodukte bleibt von den Folgen der Urteile in jedem Fall verschont: Medienfonds dürfen auch in Zukunft sämtliche Kosten auf einen Schlag abschreiben, da das Finanzamt ihre Objekte als so genannte immaterielle Wirtschaftsgüter einstuft. Steuervorteil steht bei vielen Produkten auf der KippeInteressant ist: Schon öfter wurden die Sachbearbeiter angewiesen, ein BFH-Urteil zu ignorieren. Voraussetzung: Die besonderen Umstände des Sachverhalts sind nicht auf eine Vielzahl von Steuerfällen übertragbar. Daß zwei BFH-Senate unabhängig voneinander
bestätigt haben, Fonds-Nebenkosten seien nicht auf einen Schlag
absetzbar, ist ein Indiz für die Allgemeingültigkeit der
Entscheidung. Die Finanzbehörden dürften auf Dauer die neue
Rechtsprechung vollziehen - allerdings nicht ohne eine Übergangsregelung: Auch Investoren, die bis Mitte August 2001 - dem Veröffentlichungszeitpunkt der BFH-Urteile - Beteiligungsprodukte gekauft haben, wären dann aus dem Schneider. Eine absolute Sicherheit, daß sie die gewohnt höheren Verlustzuweisungen für das laufende Jahr steuerlich geltend machen können, haben sie nicht. Wahrscheinlich ist, daß die Initiatoren eine Galgenfrist erhalten - und für alle im Vertrieb befindlichen Fonds letztmalig Nebenkosten als Sofortverluste zuweisen dürfen. Dann wäre der Slogan "Letzte Chance zum Steuern sparen" kein Werbegag, sondern bittere Wahrheit. In der kommenden Ausgabe nennt FINANZEN konkrete Produkte, mit denen Sie diese Chance nutzen können.
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So rechnet sich ein geschlossener FondsSteueroptimierte Kapitalanlagen funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Die steuerrelevanten Kosten der Investoren (zum Beispiel Verluste in der Anlaufphase) können mit positiven Einkünften wie dem Gehalt verrechnet werden. Je höher der jeweilige Steuersatz der Anleger, desto größer die Steuerersparnis. Je nach Investitionsphase und Beteiligungsmodell fallen unterschiedlich hohe steuerrelevante Kosten an. Das Beispiel unten zeigt anhand eines Medienfonds, wie signifikant sich Einkommensunterschiede auswirken. Fall 1: Ein Investor mit mittlerem Einkommen (ledig; rund 100.000 DM pro Jahr; Durchschnitssteuersatz 30 Prozent), der die Investition nicht aus laufendem Einkommen, sondern aus einer Erbschaft tätigt. Fall 2: Ein Anleger mit hohem Einkommen (verheiratet; über 300.000 DM jährlich), der selbst nach Verlustabzug noch den Spitzensteuersatz von 48,5 Prozent auf sein zu versteuerndes Einkommen entrichtet.
1 Volle Besteuerung der Abschlußzahlung; zur Zeit haben über 55-Jährige einen Freibetrag von 100.000 Mark für den Verkaufserlös. 2 Die Steuerauswirkung im ersten Jahr (negatives Ergebnis) ist für den Spitzenverdiener günstiger, weil er eine höhere Rückzahlung erhält. Quelle: Berechnung der Bethmann Bank für Fonds "Motion Picture 1" |
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Verluste - nicht nur auf dem PapierMit dem Kauf eines Beteiligungsproduktes gehen Anleger auch unternehmerische Risiken ein. Zwar senken die Verlustzuweisungen des Geschlossenen Fonds ihre Steuerlast. Werden die Fonds-Objekte aber nicht nachgefragt, erleiden sie am Ende echte Verluste. Steuervorteile als Lockmittel Fehlinvestitionen und mangelnde Nachfrage Drohende Pleitewelle Insolvenzverfahren Schnäppchen nur für Banken |
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