Presse
Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. iur. Klaur-R. Wagner, Wiesbaden
Steuerberater
Dubiose Empfehlungen
(Focus Money Nr. 35/2000, Seite 132/133)

Viele
Steuerberater vermitteln ihren Mandanten Immobilienfonds und kassieren
dafür Provisionen. Geht das Investment schief, haben Anleger gute
Chancen auf Schadenersatz.
Der Renner unter den Werbegeschenken sind zurzeit die
kleinen klappbaren Alu-Roller, mit denen Schüler, Hausfrauen und Manager
seit Monaten die Innenstädte unsicher machen. Aber auch Telefone,
Fahrräder oder Kochtöpfe kann sich aussuchen, wer Neukunden für Fitness-Studios,
Versicherungen, Buchclubs und andere Mitgliedschaften wirbt.
Prämien ganz anderer Art sichern sich immer häufiger
Deutschlands Steuerberater. Sie vermitteln keine Mitgliedschaften,
sondern schwatzen ihren Mandanten reihenweise Steuersparmodelle auf
- und kassieren dafür eine stattliche Provision vom Initiator.
Der Mandant zahlt in solchen Fällen für den Spartipp
des Beraters gleich doppelt, oft sogar, ohne es zu wissen: Einmal
das übliche Beratungshonorar und zum anderen die Provision, denn die
legt der Initiator des Beteiligungsmodells regelmäßig auf den Steuersparer
um. "Es ist absolut üblich, dass Steuerberater für die Vermittlung
von Kapitalanlagen Provisionen erhalten", bestätigt der Heidelberger
Rechtsanwalt Matthias Nittel. Er bereitet zurzeit die Klage eines
Ehepaars gegen dessen Steuerberater vor. Für das Paar aus der Gegend
von Reutlingen war der Rat eines Beraters alles andere als lukrativ.
Der lobte in höchsten Tönen zwei Objekte in Magdeburg, die Pfeifferschen
Stiftungen und den Hansa-Park, Eigentumswohnungen, aufgelegt von Terrarent
aus Fürth. Mit einer Beteiligung an diesen Objekten könnten seine
Mandanten ihre Steuerlast optimal senken, pries der Steuerfachmann.
Gleichzeitig verschwieg er, was die Mandanten im Nachhinein empört:
Die Terrarent zahlte Honorar an einen so genannten Mittelverwendungstreuhänder
- und das war just der Steuerberater des Paars. Er kassierte also
doppeltes Gehalt für die Steuerempfehlung: einmal vom Initiator und
zusätzlich von seinen Mandanten.
Das Investment ging schief, die prognostizierten Mieteinnahmen
der für 800 000 Mark erworbenen Eigentumswohnungen blieben aus. "Zudem
sind die Wohnungen gerade mal die Hälfte von dem wert, was meine Mandanten
einst gezahlt haben", klagt Anwalt Nittel. Wegen schwerer Beratungsfehler
soll der Steuerberater den Schaden jetzt ersetzen.
Erfreulich für die Betroffenen: Sie haben damit einen
solventen Schuldner. "In aller Regel springt in solchen Fällen die
Haftpflichtversicherung des Steuerberaters ein", erklärt Georg Feiter,
stellvertretender Geschäftsführer der Steuerberatungskammer Düsseldorf,
- und zwar mindestens bis zu einem Schaden von 500 000 Mark. Nicht
selten sind die Berate sogar in Millionenhöhe für Schadenersatzansprüche
abgesichert. "Dass Vertriebsgesellschaften, Makler und Versicherungsbüros
Steuerberatern Vermittlungsprovisionen anbieten, ist sicher keine
Seltenheit", räumt Kammerfunktionär Feiter ein. Und das, obwohl das
Standesrecht der Zunft die Annahme solcher Gelder steng verbietet.
Deshalb greifen findige Berater gerne auf ihre Ehepartner zurück (siehe
Grafik unten). "Doch auch das", sagt Feiter, "wird sanktioniert" -
wenn es denn rauskommt. Dann jedoch müssen ertappte Steuerberater
mit einem Verfahren vor dem Berufsgericht und einer empfindlichen
Geldbuße rechnen. So auch ein Steuerberater aus Süddeutschland. Er
zimmerte Anfang der 90er-Jahre für vier Ärzte aus seiner Mandantschaft
ein individuelles Steuersparmodell: Sie durften sich an einer kleinen
Gesellschaft des Beraters beteiligen, die mit Immobilienobjekten im
Osten steuerliche Verluste einbringen sollte. Der Steuerberater war
gleichzeitig Treuhänder und Initiator für die Objekte. Wieder flossen
die Mieteinnahmen nicht wie erwartet - die Ärzte mussten Geld nachschießen.
Weil ihnen das wegen gesunkener Einnahmen nach der Gesundheitsreform
nicht passte, wandten sie sich anden Wiesbadener Rechtsanwalt Klaus
Wagner.
Stolze 1,8 Millionen Mark Schadenersatz will Wagner
jetzt in einem Musterprozess gegen den Steuerberater einklagen. Der
wehrt sich zwar und sagt, er habe das alles nicht voraussehen können.
Doch Wagner hält dagegen: Der Steuerberater hätte vorab eine Risikoprognose
erstellen und damit rechnen müssen, dass die Einnahmen der Ärzte nicht
unverändert bleiben. Mandanten mit ähnlichen Erfahrungen sollten die
FOKUS-MONEY-Checkliste zu Rate ziehen (siehe rechts): Trifft einer
der Punkte zu, stehen die Chancen gut, den Schaden vom Berater oder
dessen Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen. Zudem sollten
"Mandanten immer auch die Steuerberaterkammer informieren", sagt Feiter,
"damit unser Berufsstand sauber bleibt." Barbara Moormann