Zur Diskussion gestellt

Rechtsanwalt und Notar • Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. iur. Klaur-R. Wagner, Wiesbaden


Abwehrmöglichkeiten gegen auf Imageschädigung zielende Medienberichterstattungen und Sammelklagen

Die "Tafelrunde" ist eine Veranstaltung, anläßlich deren ein enger Kreis von Persönlichkeiten der Immobilienkapitalanlagebranche, Banken und Wirtschaftspresse miteinander über Zukunftsfragen der Immobilienkapitalanlage sprechen. Sie tagt dieses Jahr am 04.05.2001. Als einer ihrer Mitbegründer und Mitveranstalter werde ich dieses Jahr einen Vortrag zu obigem Thema halten. Der branchenbekannte Journalist Michael Oehme wird in diesem Zusammenhang über die damit zusammenhängenden journalistischen Möglichkeiten sprechen.

Wie das Thema bereits zum Ausdruck bringt, geht es mit nachfolgendem Beitrag nicht darum, aufzuzeigen, wie man mittels der Kombination von Medien und Sammelklagen berechtigten Interessen geschädigter Kapitalanleger zum Erfolg verhelfen kann. Vielmehr geht es umgekehrt darum, wie Unternehmen sich helfen können, die unberechtigten imageschädigenden Medienberichterstattungen und Sammelklagen ausgesetzt sind. Dabei wird deutlich werden, daß die rechtlichen Schwerter der Gegenwehr reichlich stumpf sind, so daß man Abwehr/Gegenwehr besser auf andere Weise organisiert. Letztlich handelt es sich auf Seiten des betroffenen Unternehmens um eine besondere Form des Krisenmanagements.

Über Jahrzehnte haben sog. räuberische Aktionäre zum eigenen Nutzen börsennotierten Aktiengesellschaften zu schaffen gemacht. Die Praxis und die Justiz stand dem recht lange hilflos gegenüber. Man erwarb einige wenige Aktien und eignete sich den moralischen Impetus an, als Kleinaktionär Rächer der Entrechteten zu sein, der sich von scheinbar übermächtigen Vorständen nicht beeindrucken ließ. Schon damals wurde zur Freude der Medien das "David-Goliath-Prinzip" vorgeführt. Inzwischen wurden die Methoden verfeinert, indem Anwälte - u.U. vom Ausland aus - verdeckt räuberische Aktionäre vertreten und man sich bereit erklärt, auf eigene Anfechtungsklagen zu verzichten, wenn wie die Presse berichtet, solche Anwälte auf unterschiedliche Weise in Millionenhöhe bezahlt werden. Dies wird als verdeckte Abfindungszahlungen gewertet.

Anwälte als (vorgeschobene) Interessenvertreter "räuberischer Aktionäre" haben inzwischen Gefolgschaft auf einem anderen Feld bekommen: Imageschädigende Medienberichterstattung in Verbindung mit Sammelklagen. Und von dieser neuen, sich auch in Deutschland ausbreitenden, Entwicklung soll in dem von mir am 04.05.2001 zu haltenden Vortrag die Rede sein. Während die Angreifer sehr phantasievoll zu Werke gehen, wird über gemeinsame juristische und journalistische Abwehrstrategien sehr wenig bekannt.

Durch die Medien unterstützte imageschädigende Sammelklagen sind in den USA für Unternehmen zu einem Problem geworden. Auch in Europa und Deutschland sind Aktivitäten erkennbar. Aus der Schweiz wird berichtet, daß eine Sammelklage gegen dortige Banken durch die auch in Deutschland bekannte Firma FORIS AG als Prozeßfinanzierer unterstützt werde, wo es darum gehe, über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) von Kreditinstituten überhöhte Zinsen zurück zu verlangen.

Ausgehend von einem Beispiel, soll verdeutlicht werden, in welcher Weise unter Medieneinsatz imageschädigende (Sammel-) Klagen vorbereitet und durchgeführt werden (können). Dem sollen Überlegungen angeschlossen werden, auf welche Weise man auf Seiten betroffener Unternehmen eigene Abwehrstrategien organisieren könnte. Dabei wird zunächst aufgezeigt, wie imageschädigende Medienberichterstattungen und Sammelklagen organisiert werden, um sodann zu skizzieren, wie man dem begegnen könnte.

Bei dem darzustellenden handelt es sich um kein Patentrezept, erfordert doch die Individualität eines jeden Vorganges jeweils ein individuelles sich Einstellen auf die Vorgehensweise der "Angreifer". Aber es soll verdeutlicht werden, daß es sich dabei um einen höchst komplexen Vorgang handelt, der oftmals in seiner Eigendynamik unterschätzt wird.

Dabei soll ganz bewußt nicht Partei für solche Unternehmen ergriffen werden, die deshalb angegriffen werden, weil sie berechtigt von wirklich Geschädigten angegriffen werden. Vielmehr geht es um das Aufzeigen denkbarer Abwehrstrategien für solche Unternehmen, bei denen durchaus offen ist, ob sie für einen Schaden verantwortlich sind oder bei denen nachvollziehbar ist, daß sie für einen behaupteten Schaden nicht verantwortlich sind.

Ausgangspunkt ist das Faktum, daß nicht vermeintlich Geschädigte sich Anwälte, sondern Anwälte sich vermeintlich Geschädigte suchen. Dies ist eine nicht nur in den USA sondern auch in Deutschland festzustellende Vorgehensweise, sich seitens geschäftstüchtiger Anwälte vermeintliche bzw. potentiell Gschädigte als Mandanten für Schadensersatzforderungen / Schadensersatzklagen erst zu suchen (in den USA "Lawyer´s Business" genannt) oder zu behaupten, über solche bereits zu verfügen. Ob über die Medien verbreitete Behauptungen zutreffen, man vertrete bereits die Interessen von mehreren tausenden Mandanten, wird in der Regel nicht belegt. Die Medien interessiert es in der Regel auch nicht sonderlich, da die story nur dann eine ist, wenn man davon ausgehen kann und nicht, wenn man bereits diesbezüglich den Wahrheitsgehalt dieser Frage recherchieren müßte.