Zur Diskussion gestellt
Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. iur. Klaur-R. Wagner, Wiesbaden
Abwehrmöglichkeiten gegen auf Imageschädigung zielende Medienberichterstattungen
und Sammelklagen
Die "Tafelrunde" ist eine Veranstaltung, anläßlich
deren ein enger Kreis von Persönlichkeiten der Immobilienkapitalanlagebranche,
Banken und Wirtschaftspresse miteinander über Zukunftsfragen der Immobilienkapitalanlage
sprechen. Sie tagt dieses Jahr am 04.05.2001. Als einer ihrer Mitbegründer
und Mitveranstalter werde ich dieses Jahr einen Vortrag zu obigem
Thema halten. Der branchenbekannte Journalist Michael Oehme wird in
diesem Zusammenhang über die damit zusammenhängenden journalistischen
Möglichkeiten sprechen.
Wie das Thema bereits zum Ausdruck bringt, geht es
mit nachfolgendem Beitrag nicht darum, aufzuzeigen, wie man mittels
der Kombination von Medien und Sammelklagen berechtigten Interessen
geschädigter Kapitalanleger zum Erfolg verhelfen kann. Vielmehr geht
es umgekehrt darum, wie Unternehmen sich helfen können, die unberechtigten
imageschädigenden Medienberichterstattungen und Sammelklagen ausgesetzt
sind. Dabei wird deutlich werden, daß die rechtlichen Schwerter der
Gegenwehr reichlich stumpf sind, so daß man Abwehr/Gegenwehr besser
auf andere Weise organisiert. Letztlich handelt es sich auf Seiten
des betroffenen Unternehmens um eine besondere Form des Krisenmanagements.
Über Jahrzehnte haben sog. räuberische Aktionäre zum
eigenen Nutzen börsennotierten Aktiengesellschaften zu schaffen gemacht.
Die Praxis und die Justiz stand dem recht lange hilflos
gegenüber. Man erwarb einige wenige Aktien und eignete sich den moralischen
Impetus an, als Kleinaktionär Rächer der Entrechteten zu sein, der
sich von scheinbar übermächtigen Vorständen nicht beeindrucken ließ.
Schon damals wurde zur Freude der Medien das "David-Goliath-Prinzip"
vorgeführt. Inzwischen wurden die Methoden verfeinert, indem Anwälte
- u.U. vom Ausland aus - verdeckt räuberische Aktionäre vertreten
und man sich bereit erklärt, auf eigene Anfechtungsklagen zu verzichten,
wenn wie die Presse berichtet, solche Anwälte auf unterschiedliche
Weise in Millionenhöhe bezahlt werden. Dies wird als verdeckte Abfindungszahlungen
gewertet.
Anwälte als (vorgeschobene) Interessenvertreter "räuberischer
Aktionäre" haben inzwischen Gefolgschaft auf einem anderen Feld bekommen:
Imageschädigende Medienberichterstattung in Verbindung mit Sammelklagen.
Und von dieser neuen, sich auch in Deutschland ausbreitenden, Entwicklung
soll in dem von mir am 04.05.2001 zu haltenden Vortrag die Rede sein.
Während die Angreifer sehr phantasievoll zu Werke gehen, wird über
gemeinsame juristische und journalistische Abwehrstrategien sehr wenig
bekannt.
Durch die Medien unterstützte imageschädigende Sammelklagen
sind in den USA für Unternehmen zu einem Problem geworden. Auch
in Europa und Deutschland sind Aktivitäten erkennbar. Aus der
Schweiz wird berichtet, daß eine Sammelklage gegen dortige Banken
durch die auch in Deutschland bekannte Firma FORIS AG als Prozeßfinanzierer
unterstützt werde, wo es darum gehe, über den Verein für Konsumenteninformation
(VKI) von Kreditinstituten überhöhte Zinsen zurück zu verlangen.
Ausgehend von einem Beispiel, soll verdeutlicht werden,
in welcher Weise unter Medieneinsatz imageschädigende (Sammel-) Klagen
vorbereitet und durchgeführt werden (können). Dem sollen Überlegungen
angeschlossen werden, auf welche Weise man auf Seiten betroffener
Unternehmen eigene Abwehrstrategien organisieren könnte. Dabei wird
zunächst aufgezeigt, wie imageschädigende Medienberichterstattungen
und Sammelklagen organisiert werden, um sodann zu skizzieren, wie
man dem begegnen könnte.
Bei dem darzustellenden handelt es sich um kein Patentrezept,
erfordert doch die Individualität eines jeden Vorganges jeweils ein
individuelles sich Einstellen auf die Vorgehensweise der "Angreifer".
Aber es soll verdeutlicht werden, daß es sich dabei um einen höchst
komplexen Vorgang handelt, der oftmals in seiner Eigendynamik unterschätzt
wird.
Dabei soll ganz bewußt nicht Partei für solche Unternehmen
ergriffen werden, die deshalb angegriffen werden, weil sie berechtigt
von wirklich Geschädigten angegriffen werden. Vielmehr geht es um
das Aufzeigen denkbarer Abwehrstrategien für solche Unternehmen, bei
denen durchaus offen ist, ob sie für einen Schaden verantwortlich
sind oder bei denen nachvollziehbar ist, daß sie für einen behaupteten
Schaden nicht verantwortlich sind.
Ausgangspunkt ist das Faktum, daß nicht vermeintlich
Geschädigte sich Anwälte, sondern Anwälte sich vermeintlich Geschädigte
suchen. Dies ist eine nicht nur in den USA sondern auch in Deutschland
festzustellende Vorgehensweise, sich seitens geschäftstüchtiger Anwälte
vermeintliche bzw. potentiell Gschädigte als Mandanten für Schadensersatzforderungen
/ Schadensersatzklagen erst zu suchen (in den USA "Lawyer´s Business"
genannt) oder zu behaupten, über solche bereits zu verfügen. Ob
über die Medien verbreitete Behauptungen zutreffen, man vertrete bereits
die Interessen von mehreren tausenden Mandanten, wird in der Regel
nicht belegt. Die Medien interessiert es in der Regel auch nicht sonderlich,
da die story nur dann eine ist, wenn man davon ausgehen kann und nicht,
wenn man bereits diesbezüglich den Wahrheitsgehalt dieser Frage recherchieren
müßte.