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Rechtsanwalt und Notar • Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. iur. Klaur-R. Wagner, Wiesbaden


Notarielle Konfliktbeilegung

- Eine Alternative zu staatlichen Gerichten -

Die Lösung von Rechtsstreitigkeiten bedarf nicht der Entscheidung durch staatliche Gerichte. Eine Alternative bietet der notarielle Berufsstand mit folgendem Angebot:

  1. Streitvermeidung ist dadurch möglich, daß Beteiligte in einer notariellen Urkunde nicht nur das regeln, worauf es ihnen ankommt, sondern auch Streitvermeidungs- bzw. Streitbeilegungsmechanismen mit geregelt werden, um für den Konfliktfall bereits einen Fahrplan zu haben, wie Konflikte beigelegt werden und wer dabei Hilfestellung leistet (siehe Wagner BB 1997, 53; Wagner BauR 1998, 235; Wagner ZNotP 1998 Beilage 1; Wagner ZNotP 2000, 18; Wagner ZNotP 2000, 214).
  2. Streitbeilegung ist außergerichtlich bzw. vorgerichtlich dadurch möglich, daß Streitparteien dazu einen Notar ihrer Wahl einschalten. Die Instrumente außer- bzw. vorgerichtlicher Streitbeilegung können sein z.B. Beratung, kooperativer Verhandeln, Mediation, Schlichtung, Vergleich etc. (siehe Wagner DNotZ 1999, 34*, 79*; Wagner ZNotP 1998 Beilage 1; Wagner ZNotP 2000, 18). Die Bundesnotarkammer hat dazu Notaren eigens eine Verfahrensordnung an die Hand gegeben, die sogenannte "Güteordnung" (siehe DNotZ 2000, 1).
  3. Streitentscheidung für Klageverfahren bzw. Vollstreckungsgegenklageverfahren kann, wenn entsprechend vereinbart, unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte vor einem notariellen Schiedsgericht erfolgen. Das Ergebnis (Urteil oder Vergleich) kann durch einen notariellen vollstreckbaren Titel abgesichert werden. Dazu eignen sich u.a. Streitigkeiten betreffend wirtschaftsrechtliche Fragen, gesellschaftsrechtliche, erb- und familienrechtliche Streitfragen (siehe Wagner DNotZ 2000, 2000, 412). Die Bundesnotarkammer hat hierfür eine Empfehlung für eine Schiedsvereinbarung mit Verfahrens- und Vergütungsvereinbarung ausgesprochen (siehe DNotZ 2000, 401).