Aktuelle Informationen
Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. iur. Klaur-R. Wagner, Wiesbaden
Notarielle Konfliktbeilegung
- Eine Alternative zu staatlichen Gerichten -
Die Lösung von Rechtsstreitigkeiten bedarf nicht der
Entscheidung durch staatliche Gerichte. Eine Alternative bietet der
notarielle Berufsstand mit folgendem Angebot:
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Streitvermeidung ist dadurch möglich, daß
Beteiligte in einer notariellen Urkunde nicht nur das regeln, worauf
es ihnen ankommt, sondern auch Streitvermeidungs- bzw. Streitbeilegungsmechanismen
mit geregelt werden, um für den Konfliktfall bereits einen Fahrplan
zu haben, wie Konflikte beigelegt werden und wer dabei Hilfestellung
leistet (siehe Wagner BB 1997, 53; Wagner BauR 1998, 235; Wagner
ZNotP 1998 Beilage 1; Wagner ZNotP 2000, 18; Wagner ZNotP 2000,
214).
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Streitbeilegung ist außergerichtlich bzw.
vorgerichtlich dadurch möglich, daß Streitparteien dazu einen Notar
ihrer Wahl einschalten. Die Instrumente außer- bzw. vorgerichtlicher
Streitbeilegung können sein z.B. Beratung, kooperativer Verhandeln,
Mediation, Schlichtung, Vergleich etc. (siehe Wagner DNotZ 1999,
34*, 79*; Wagner ZNotP 1998 Beilage 1; Wagner ZNotP 2000, 18). Die
Bundesnotarkammer hat dazu Notaren eigens eine Verfahrensordnung
an die Hand gegeben, die sogenannte "Güteordnung" (siehe DNotZ 2000,
1).
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Streitentscheidung für Klageverfahren bzw.
Vollstreckungsgegenklageverfahren kann, wenn entsprechend vereinbart,
unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte vor einem notariellen
Schiedsgericht erfolgen. Das Ergebnis (Urteil oder Vergleich) kann
durch einen notariellen vollstreckbaren Titel abgesichert werden.
Dazu eignen sich u.a. Streitigkeiten betreffend wirtschaftsrechtliche
Fragen, gesellschaftsrechtliche, erb- und familienrechtliche Streitfragen
(siehe Wagner DNotZ 2000, 2000, 412). Die Bundesnotarkammer hat
hierfür eine Empfehlung für eine Schiedsvereinbarung mit Verfahrens-
und Vergütungsvereinbarung ausgesprochen (siehe DNotZ 2000, 401).
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