Jubiläum
40 Jahre anwaltliches Berufsjubiläum, davon 30 Jahre
in eigener Praxis Vor mehr als 40 Jahren (01.03.1976) begann ich meine anwaltliche Tätigkeit in einer für damalige Verhältnisse größeren Kanzlei (Niederauer, Winkler & Kollegen, Offenbach). Und vor rd. 30 Jahren (01.10.1986) gründete ich meine seitdem vorhandene Einzelkanzlei. Ich bin seitdem im Wirtschaftsrecht und dort vornehmlich im privaten Baurecht, Gesellschaftsrecht, Amtshaftungs- und Entschädigungsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Kapitalanlagerecht, Mitarbeiterbeteiligungsrecht, in Finanzgerichtsverfahren bis hin zum BFH sowie im Verfassungsrecht tätig. Meine langjährigen Mitarbeiter unterstützen mich professionell und wir sind ein prima Team. In dieser Zeit habe ich so manches gesammelt, was mit der eigenen anwaltlichen Tätigkeit in Verbindung gebracht werden könnte und was zum Schmunzeln anregt. Wenn im Folgenden mitunter der Konjunktiv gebraucht wird, dann aus einer einem Anwalt eigenen Vorsicht: Folgende Geschichte könnte sich tatsächlich ereignet haben: "In der Verhandlung geht es um Kreditbetrug und der Richter prüft sorgfältig die Bilanzunterlagen. Schließlich überlegt er voller Mißtrauen: Wo gibt es denn so was, daß bei einer Bilanzsumme von fast 2.000.000,-- Mark auf der linken und auf der rechten Seite genau die gleichen Pfennigbeträge rauskommen! Eine solche Bilanz kann ja nur manipuliert sein." 40 Jahre Anwalt sein, davon 30 Jahre in eigener Praxis, was hat mir dies bedeutet? Weder möchte ich mein Berufsleben Revue passieren lassen noch etwas zum Beruf eines Anwaltes im Allgemeinen sagen. Statt dessen habe ich mir etwas anderes ausgedacht. Und indem meine liebe Mutter mich über all die Jahre hinweg immer wieder mit Juristen-Witze versorgt hat, möchte ich diesen Fundus nutzen, den Lesern mein Anwaltsleben etwas anschaulicher zu machen. Dabei hoffe ich, daß ich bei meinem nachfolgenden Plädoyer für ein Anwaltsleben mit vergleichbarer Nachsicht rechnen kann: Im Gerichtssaal. Der Herr Vorsitzende: "Angeklagter,
Sie haben das letzte Wort!" Am 01.03.1976 wurde ich Anwalt. Dies war nicht der Tag meiner Zulassung zur Anwaltschaft, sondern mein erster Arbeitstag in einer für damalige Verhältnisse größeren Anwaltskanzlei "Niederauer, Winkler & Kollegen" in Offenbach (wir waren damals 15 Anwälte und das Personal machte nochmals 30 Personen aus). Aber eigentlich wollte ich nie Anwalt werden. Denn folgendes Gedicht von Eugen Roth war mir schon damals geläufig: Für
Juristen Als ich dann aber ein Angebot von Rechtsanwalt Dr. Winkler bekam, begann ich am 01.03.1976 meine Tätigkeit als Anwalt, die bis heute vorgehalten hat und die ich gerne noch lange ausüben möchte. Warum wurde ich Anwalt, zumal man als Anwalt immer wieder mit ungerechtfertigten Vorurteilen zu kämpfen hat wie folgende Geschichte zeigt: Der Senatspräsident sagt zu einem Rechtsanwalt,
der als Zeuge vor Gericht auftritt: "Sie sind hier geboren, Herr
Rechtsanwalt,
40 Jahre alt, katholisch, Rechtsanwalt und ledig?" Oder war es Rechthaberei? Vielleicht. Mit Sicherheit aber auch deshalb, weil es immer etwas zum Schmunzeln gibt wie folgende Auszüge aus einem Schriftsatz zeigen: "Der Kläger hat sich
entschlossen, seinen Prozeßbevollmächtigten mit der Erwiderung
auf den Schriftsatz der Beklagten zu beauftragen, Und manchmal muß man gar etwas nachhelfen, um der Wahrheit zu ihrem Recht zu verhelfen: Kirchberger kommt zum Anwalt und
will von ihm wissen, wie er 2.000,-- Mark zurückbekommen kann,
die er einem
Bekannten geliehen hat, ohne sich das schriftlich bestätigen zu
lassen. Der Anwalt weiß Rat: "Schreiben Sie dem Schuldner,
daß Sie
endlich Ihre 4.000,-- Mark zurückhaben wollen." Nach knapp 4 Jahren verließ ich Offenbach, um mich der noch größeren Kanzlei "Jauch & Sigle & Partner" in Stuttgart anzuschließen (dort waren zu jener Zeit rd. 25 Anwälte mit weiteren rd. 50 Mitarbeiter tätig). Wie schon zuvor durch Rechtsanwalt Dr. Winkler, so wurde hier mein Berufsbild als Wirtschaftsanwalt maßgeblich durch das Vorbild von Rechtsanwalt Dr. Sigle geprägt. Aber es zog mich schon nach kurzer Zeit wieder ins Rhein-Main-Gebiet zurück. VIELDEUTUNG Und so wurde ich ab dann für einige Jahre 2-gleisig tätig. Zum einen 6 Jahre als Rechtsanwalt beim OLG Frankfurt/Main und „daneben“ zunächst als Prokurist, dann als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft mit 130 Mitarbeitern. Welche Geschichten das Leben schreibt: Eines Tages waren Vertragsverhandlungen angesagt, zu denen unsere Verhandlungspartner pünktlich angereist waren, wir aber als Gastgeber unhöflicherweise unpünktlich erschienen. Und so hatte eine Person aus dem Kreis unserer Verhandlungspartner (meine heutige Frau Helga) die Zeit des Wartens dazu genutzt, auf der Tafel unseres Besprechungszimmers für uns als Gastgeber ein "Herzlich Willkommen" darauf zu schreiben. Unsere pünktlichen Gäste hießen uns mithin als unpünktliche Gastgeber in unseren eigenen Räumen herzlich willkommen. Eine Situation zum Schmunzeln. Aber damit nicht genug: Wortführerin auf der anderen Seite war Helga, die wie heute bekannt, auf die ihr eigene charmante Art Ihren Willen durchsetzen wollte. Irgendwie blieben wir unterschiedlicher Meinung. Aber wie sagt die Bibel: Und in der Bibel
steht geschrieben: Und so haben wir uns kennengelernt. Da sage noch einmal jemand, das Anwaltsleben biete keine Abwechslungen. Am 01.10.1986 machte ich mich dann wie man so sagt, in eigener Kanzlei selbständig und bin es als Einzelanwalt bis heute geblieben. Um mich herum ist von Globalisierung die Rede, ich bevorzuge Spezialisierung. Immer mehr Kanzleien fusionieren. Ich setze dem Individualität entgegen. Und während Mitte der 70iger Jahre bereits eine Anwaltskanzlei mit mehr als 10 Anwälten als groß galt, wird dieses Prädikat heute für Kanzleien mit mehr als 1.500 Anwälten vergeben. Für diese Veränderungen gibt es viele Gründe. Eine von Eugen Roth scherzhaft Beschriebene gefällt mir besonders gut: Zeitgenössische Entwicklung Dann kam die Wiedervereinigung und ich hatte die Freude, Menschen mit anderen Biographien kennen zu lernen. Diese setzten in den neuen Bundesländern mit anderen den ersten Management Buy Out um und dies bis heute mit hervorragendem Erfolg. In der Zusammenarbeit entstand eine gemeinsame Freundschaft. Und in der Zeit unserer gemeinsamen Zusammenarbeit hatte ich den einen und anderen Prozeß zu führen. Dabei habe ich mich so manches mal gefragt, wie diesen neuen Bundesbürgern wohl die ersten Erfahrungen mit dem westdeutschen Rechtssystem vorgekommen sein mögen. Theoretisch hätte unser Zwiegespräch so abgelaufen sein können: Anwalt und Klient haben den Tatbestand hinlänglich
besprochen. Schließlich bleiben nur noch zwei Fragen offen. Darauf wiederum meine Antwort: "Nur Mut", erklärt
der Anwalt seinem Klient, "Sie werden sehen, die Wahrheit wird siegen." Aber es wurde auch über Alternativen nachgedacht, denn schließlich war auch eine Berufung keineswegs sicher: Meier führt schon in
der zweiten Instanz einen Prozeß gegen
Kunz, einen sehr unangenehmen Zeitgenossen. Diesmal will er aber
gewinnen. Er fragt seinen Anwalt, ob man nicht mit einer Kiste Champagner
beim Richter etwas nachhelfen könnte. Und die Zukunft? Die nächsten Jahre? Für die Beschäftigung als Anwalt ist es gut, sich stets folgenden Spruch von Albert Schweitzer aus dem Jahre 1949 zu vergegenwärtigen: "Worüber ich mich immer wieder wundere ist dies: Es gibt auf der Welt über 30 Millionen Gesetze, um die 10 Gebote durchzuführen." |